Datenverarbeitungsrichtlinien für Partner von WINNERSCORE
1. DEFINITION
Diese Datenschutzrichtlinie informiert Sie über die Verpflichtungen von WINNERSCORE, wenn persönliche Informationen über Sie über die Website gesammelt werden, sowie über die Verwendung dieser Informationen durch WINNERSCORE .
2. PRÄAMBEL
Diese Charta (im Folgenden die „Charta“) dient als Rahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Beziehungen von WINNERSCORE mit seinen Partnern.
WINNERSCOREist um den Schutz personenbezogener Daten bemüht und verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (im Folgenden „DSGVO“) sowie aller anwendbaren nationalen Vorschriften (im Folgenden „Vorschriften“).
Jeder Partner von WINNERSCORE verpflichtet sich, alle in dieser Charta aufgelisteten Verpflichtungen zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen, sowie alle ihre Grundsätze zu respektieren und zu akzeptieren, dass ihre Nichteinhaltung als schwerwiegender Verstoß gegen seine vertraglichen Verpflichtungen angesehen werden kann.
Jeder Partner verpflichtet sich, alle seine direkten Partner zu informieren und sie nachdrücklich zu ermutigen, dieselben Grundsätze und Regeln des guten Verhaltens zu befolgen.
3. GRUNDSÄTZE FÜR DIE DATENVERARBEITUNG
Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit seinen Partnern unternimmt WINNERSCORE alle Anstrengungen, um die wesentlichen Grundsätze der DSGVO dauerhaft einzuhalten, und versichert allen seinen Partnern , dass die ihm übermittelten personenbezogenen Daten auf rechtmäßige, faire und transparente Weise verarbeitet werden.
Personenbezogene Daten werden zu bestimmten, ausdrücklichen und rechtmäßigen Zwecken gesammelt, und WINNERSCORE verpflichtet sich, sie nicht für Zwecke zu verarbeiten, die mit diesen Zwecken unvereinbar sind.
WINNERSCORE hält sich an den Grundsatz der Datenminimierung gemäß Artikel 5-c der DSGVO, der besagt, dass nur solche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, die angemessen, relevant und auf das für die nachstehend definierten Zwecke erforderliche Maß beschränkt sind.
4. ZWECK UND RECHTSGRUNDLAGE DER DATENVERARBEITUNG DURCH WINNERSCORE
FÜR JEDE SPEZIFISCHE VERARBEITUNG, INSBESONDERE IM ZUSAMMENHANG MIT DER SICHERHEIT (VIDEOÜBERWACHUNG, BADGE, …) ODER MIT DER NUTZUNG VON INFORMATIKMITTELN, DIE EINEM WIRTSCHAFTSPARTNER VON WINNERSCORE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN (SOFTWARE, HARDWARE, …), ERHALTEN DIE BETROFFENEN PERSONEN EINEN SPEZIELLEN INFORMATIONSVERMERK, DER SIE DARÜBER INFORMIERT, WIE IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET WERDEN.
5. VERARBEITETE PERSONENBEZOGENE DATEN
Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen mit unseren Partnern können diese Partner WINNERSCORE die Daten von betroffenen Personen, unter anderem die Daten ihrer Mitarbeiter, die in der obigen Tabelle aufgeführt sind, mitteilen. Für weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten überlassen wir es Ihnen, die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Partners zu lesen.
6. EMPFÄNGER
WINNERSCORE verpflichtet sich, die Vertraulichkeit und Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Vorschriften zu wahren und zu überprüfen, dass jeder der Empfänger angemessene Sicherheits- und Vertraulichkeitsgarantien einhält.
Die Empfänger, die Ihre personenbezogenen Daten erhalten können, sind in den Einheiten von WINNERSCORE :
– Das Personal, das innerhalb von WINNERSCORE zur Verarbeitung der Daten befugt ist;
– Die mit der Kontrolle beauftragten Personen (Rechnungsprüfer, Wirtschaftsprüfer) ;
– Externe Unternehmen, die für die Erfüllung eines Vertrags vertraglich gebunden sind ;
– Öffentliche Einrichtungen und Finanzinstitute, ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen ;
– Im Falle eines Rechtsstreits können die personenbezogenen Daten gegebenenfalls an Personen weitergegeben werden, die an der Lösung des Konflikts arbeiten; an Rechtspfleger und Ministerialbeamte im Rahmen ihres Auftrags zur Eintreibung von Forderungen oder für alle anderen Gerichtsverfahren; an Gerichts- oder Verwaltungsgerichte, um die Rechte von WINNERSCORE feststellen zu lassen, auszuüben oder zu verteidigen. ; Gerichts- oder Verwaltungsgerichte in Ausführung einer vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung, die gegen WINNERSCORE gerichtet ist ; jede natürliche oder juristische Person in Ausführung einer vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung, die gegen WINNERSCORE gerichtet ist.
Autorisierte Dienstleister können auch im Rahmen der Leistungen, die sie unter anderem in Verbindung mit den Softwarelösungen oder IT-Mitteln, die zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verwendet werden, erbringen können (Wartung, Support, Hosting, Sicherheit und Kontrolle der IT-Mittel, …), Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten haben.
7. AUFBEWAHRUNGSDAUER
Die Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten richtet sich nach den gesetzlichen und behördlichen Aufbewahrungsfristen und nach der Art der betreffenden Daten.
Zur Orientierung und nicht erschöpfend sind die Aufbewahrungsfristen für die wichtigsten Dokumente im Zusammenhang mit den Wirtschaftspartnern wie folgt:
WINNERSCORE
PERSONENBEZOGENE DATEN NICHT LÄNGER ALS FÜR DEN ZWECK, FÜR DEN DIE DATEN URSPRÜNGLICH ERHOBEN WURDEN, ERFORDERLICH IN EINER FORM AUFBEWAHREN, DIE DIE IDENTIFIZIERUNG DER BETROFFENEN PERSONEN ERMÖGLICHT.
WINNERSCORE kann Daten für längere Zeiträume speichern, wenn die personenbezogenen Daten zu Archivierungszwecken im öffentlichen Interesse, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken verarbeitet werden, vorausgesetzt, es werden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person zu schützen.
8. SICHERHEIT UND VERTRAULICHKEIT
WINNERSCORE setzt alle technischen und organisatorischen Maßnahmen ein, die sie gemäß Artikel 32 der DSGVO für geeignet hält, um die Sicherheit und Vertraulichkeit Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
Wir prüfen, ob jeder der Empfänger angemessene Sicherheits- und Datenschutzgarantien einhält. WINNERSCORE sensibilisiert seine Mitarbeiter für die Sicherheit personenbezogener Daten. Für weitere Informationen über die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten bitten wir Sie, sich an unseren Datenschutzbeauftragten (Data Protection Officer, DPO) zu wenden.
9. ÜBERTRAGUNG DER DATEN IN EIN DRITTLAND
Im Falle der Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an einen Empfänger in einem Staat, der nicht Mitglied der Europäischen Gemeinschaft ist, werden gemäß den Bestimmungen der DSGVO geeignete Garantien eingeführt, und WINNERSCORE wird Sie in geeigneter Weise darüber informieren.
Übertragungen personenbezogener Daten innerhalb der Unternehmen von WINNERSCORE , die nicht durch einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission abgedeckt sind, werden in der Regel durch die Unterzeichnung von Standardvertragsklauseln abgedeckt.
WINNERSCORE hat eine Richtlinie für die Übertragung von Daten eingeführt. Unser DPO steht Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.
10. RECHTE DER BETROFFENEN PERSONEN
Gemäß den Vorschriften können Sie auf die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zugreifen und deren Berichtigung oder Löschung beantragen. Sie haben außerdem das Recht auf Widerspruch, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und das Recht auf Übertragbarkeit Ihrer personenbezogenen Daten, falls zutreffend. Sie können sich umfassend über diese Rechte und die Möglichkeiten, sie auszuüben, informieren, indem Sie Ihre Fragen und/oder Anfragen an unseren Datenschutzbeauftragten (DPO) per :
- Post an COLLAB 365 – 2 Rue Averroes, 93000 Bobigny, mit dem Betreff „Persönliche Daten“.
- Mail an contact@collab365.fr haben Sie auch das Recht, eine Beschwerde bei der CNIL als Aufsichtsbehörde einzureichen, deren aktuelle Adresse lautet: 3 Place de Fontenay, 75007 Paris.
11.VERPFLICHTUNG DER WIRTSCHAFTSPARTNER GEGENÜBER WINNERSCORE
Jeder Partner, der als Unterauftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO im Auftrag von WINNERSCORE oder als weiterer Unterauftragsverarbeiter im Auftrag eines seiner Kunden eine Verarbeitung personenbezogener Daten durchführt, verpflichtet sich zu :
– Den von WINNERSCORE angebotenen Vertrag zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu unterzeichnen, um die Bestimmungen des Artikels 28 der DSGVO einzuhalten.
– Einhaltung der Vorschriften
– die Daten nur für den oder die einzigen Zwecke zu verarbeiten, die der für die Verarbeitung Verantwortliche festgelegt hat
– die Daten gemäß den dokumentierten Anweisungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeiten – Ist der Wirtschaftspartner der Ansicht, dass eine Anweisung eine Verletzung der Vorschriften darstellt, informiert er ihn unverzüglich darüber – Ist der Wirtschaftspartner aufgrund des Unionsrechts oder des Rechts des Mitgliedstaats, dem er unterliegt, zur Übermittlung von Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation verpflichtet, muss er den für die Verarbeitung Verantwortlichen vor der Verarbeitung über diese rechtliche Verpflichtung informieren, es sei denn, das betreffende Recht verbietet eine solche Information aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses
– Gewährleistung der Vertraulichkeit und Sicherheit der verarbeiteten Daten
– Sicherstellen, dass die Personen, die zur Verarbeitung der Daten berechtigt sind, sich zur Wahrung der Vertraulichkeit der Daten verpflichten und die erforderliche Schulung zum Thema Datenschutz erhalten
– in Bezug auf seine Tools, Produkte, Anwendungen oder Dienstleistungen die Grundsätze „Datenschutz durch Technik“ und „Datenschutz durch Voreinstellungen“ berücksichtigen
– Soweit möglich, sollte der Wirtschaftspartner den für die Verarbeitung Verantwortlichen dabei unterstützen, seiner Verpflichtung nachzukommen, Anträgen auf Ausübung der Rechte der betroffenen Personen nachzukommen: Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Widerspruch, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit, Recht, nicht Gegenstand einer automatisierten Einzelentscheidung zu werden.
– Falls die betroffenen Personen beim Wirtschaftspartner Anträge auf Ausübung ihrer Rechte stellen, teilt der Wirtschaftspartner diese Anträge nach Erhalt dem für die Verarbeitung Verantwortlichen schriftlich mit
– Der Wirtschaftspartner meldet dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unverzüglich schriftlich jede Datenverletzung, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat. Dieser Meldung sind alle relevanten Unterlagen beizufügen, damit der für die Verarbeitung Verantwortliche diese Verletzung gegebenenfalls der zuständigen Kontrollbehörde melden kann
– Gegebenenfalls stellt der Wirtschaftspartner die erforderliche Hilfe bereit (i) die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen und (ii) die Durchführung der vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen
– Der Wirtschaftspartner verpflichtet sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß der DSGVO zu ergreifen und diese auf erste Anfrage mitzuteilen.
– Nach Abschluss der Leistungen verpflichtet sich der Wirtschaftspartner nach Wahl des für die Verarbeitung Verantwortlichen zu Folgendem (i) alle Daten zerstören; oder (ii) alle Daten an die Adresse zurückzusenden, die ihm mitgeteilt wird. Im Falle einer Rücksendung der Daten vernichtet der Wirtschaftspartner alle bestehenden Kopien, die sich in seinem Besitz befinden, und informiert den für die Verarbeitung Verantwortlichen über diese Vernichtung.
– Der Geschäftspartner teilt dem für die Verarbeitung Verantwortlichen den Namen und die Kontaktdaten seines Datenschutzbeauftragten mit, sofern er einen solchen gemäß Artikel37 der DSGVO bestellt hat.
– Der Wirtschaftspartner stellt keinen weiteren Unterauftragnehmer ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des für die Verarbeitung Verantwortlichen und/oder des Unterauftragnehmers, falls dieser ein späterer Unterauftragnehmer ist, ein. Wenn vereinbart wird, dass ein Unterauftragsverarbeiter spezifische Verarbeitungstätigkeiten in seinem Namen durchführt, werden diesem Unterauftragsverarbeiter vertraglich die gleichen Datenschutzverpflichtungen auferlegt, die in dem mit dem Verantwortlichen unterzeichneten Vertrag festgelegt sind, insbesondere in Bezug auf die Vorlage ausreichender Garantien für die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, damit die Verarbeitung den Anforderungen der DSGVO entspricht. Der Wirtschaftspartner bleibt voll verantwortlich für die Erfüllung seiner Datenschutzverpflichtungen durch den späteren Unterauftragnehmer.
– Der Wirtschaftspartner verpflichtet sich, die Daten nur innerhalb der Europäischen Union zu verarbeiten. Falls der Geschäftspartner vom für die Verarbeitung Verantwortlichen die Erlaubnis erhält, die Daten außerhalb der Europäischen Union in ein Land zu übertragen, das nach Ansicht der Europäischen Kommission nicht angemessen ist, verpflichtet sich der Geschäftspartner, angemessene Garantien für diese Übertragung zu implementieren und den für die Verarbeitung Verantwortlichen über die getroffenen angemessenen Garantien zu informieren
– Der Wirtschaftspartner garantiert, den für die Verarbeitung Verantwortlichen und den Unterauftragsverarbeiter, falls er ein Unterauftragsverarbeiter ist, bei der Führung seines Registers aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten zu unterstützen.
– Der Wirtschaftspartner stellt WINNERSCORE die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, um die Einhaltung aller seiner Verpflichtungen nachzuweisen
– Der Wirtschaftspartner stimmt zu, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche und/oder der Auftragsverarbeiter, falls er ein Unterauftragsverarbeiter ist, Audits, einschließlich Inspektionen, durch ihn selbst oder einen von ihm beauftragten Drittprüfer durchführen kann, und garantiert seinen Beitrag zu diesen Audits oder Inspektionen.
12. KLAUSELNICHTIGKEIT
Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Charta aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen Rechtsvorschrift oder aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung eines zuständigen Gerichts für ungültig gehalten oder als ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang gültig und wirksam.
13. WEITERENTWICKLUNG DER CHARTA
Die Charta kann von der Geschäftsleitung von WINNERSCORE geändert werden, um den Empfehlungen der CNIL, den Entwicklungen in Bezug auf das Gesetz, der Rechtsprechung, der Computertechnik und ganz allgemein jeglicher Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien Rechnung zu tragen.